Bei der heutigen Entscheidung zur „4. Änderung BPlan 2N Neunkirchen Süd“ ging es um einen weitreichenden Beschluss für die Gemeinde.
In der CDU-Fraktion hat sich jedes Ratsmitglied intensiv mit über 400 Seiten Verwaltungsvorlage beschäftigt, wir haben auch mehrfach mit der „Initiative“ Argumente diskutiert und uns über Pro und Contra in den Fraktionssitzungen ausgetauscht.
Wie es in der Gemeindeordnung NRW geregelt ist, sind die Ratsmitglieder verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden. Diese müssen sie vor ihrem Gewissen verantworten.
Um eine wirklich freie Entscheidung des einzelnen Ratsmitgliedes zu ermöglichen gab es auch keine Empfehlung der Fraktion und dem Antrag, geheim abzustimmen, haben wir konsequenterweise zugestimmt.
Im Ergebnis wurde der Satzungsbeschluss zur 4. Änderung mit 23 gegen 9 Stimmen gefasst. In der Folge soll nun ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden. Forderungen der Initiative sollen dabei – so unsere Absicht – wo immer machbar Berücksichtigung finden.
Wir hoffen, dass nach der Entscheidung – sie mag dem einen missfallen, dem anderen gefallen – jetzt alle gemeinsam einen Weg finden und Fronten ab – und nicht aufgebaut werden.